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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mentoring und Coaching

1. Allgemeines

HR Consulting Wehrli GmbH führt Mentoring, Coaching und Beratung gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch.

Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber/von der Auftraggeber (im Folgenden auch Klient oder Auftraggeber) als angenommen.
Weitere Vereinbarungen sind für HR Consulting Wehrli GmbH nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von HR Consulting Wehrli GmbH abgeschlossenen Verträge sind Aufträge (Dienstverträge), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet HR Consulting Wehrli GmbH nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung der Auftraggeber vor. Sie können die Entscheidungen in keinem Fall ersetzen.

HR Consulting Wehrli GmbH ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Klient selbst bereitzustellen.

HR Consulting Wehrli GmbH erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber oder der Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von HR Consulting Wehrli GmbH auf Plausibilität überprüft.

Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

2. Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Für Mentoring- und Beratungsleistungen werden, die in der Rechnung von HR Consulting Wehrli GmbH festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., entfallen.

Die Termine für Telefon-Mentoring werden zwischen HR Consulting Wehrli GmbH als Mentor und Klient nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner des Mentoring- bzw. Beratungs-Honorars.

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

Alle Dienstleistungen werden im Voraus bezahlt. Für Nichteinhaltung von Mentoring-Terminen werden keine Rückerstattungen gemacht.

3. Absage eines Termins

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch.
Zeit und Ort des Mentorings werden von den Mentoring Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

Eine Absage oder Terminverschiebung der Mentoring Sitzungen ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach gilt der Termin als bestätigt.

Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient diese Regelung.

4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

HR Consulting Wehrli GmbH ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Mentoring Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.

In diesem Fall wird der HR Consulting Wehrli GmbH Mentor den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall, besteht kein Anspruch auf Übernahme von Kosten jeglicher Art.

5. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.

Das Urheberrecht an den Mentoring Konzepten und Unterlagen gehört allein HR Consulting Wehrli GmbH. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von HR Consulting Wehrli GmbH ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

6. Versicherungsschutz

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und ausserhalb der Mentoring Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Mentoring ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Mentorings, Team-Coachings, Seminaren, Workshops, Reisen, gemeinsamen Wochenenden usw. ist immer die Auftraggeber.

Die Teilnehmerinnen haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch HR Consulting Wehrli GmbH.

7. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Mentoring-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Mentor sorgfältig erwogen und geprüft.

Bei der Tätigkeit von HR Consulting Wehrli GmbH handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgten auf Gefahr der Klient.

8. Vertraulichkeit

HR Consulting Wehrli GmbH verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Klient auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Darüber hinaus verpflichtet sich HR Consulting Wehrli GmbH, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

Nach Beendigung des Mentorings werden alle Daten über den Klienten vernichtet und gelöscht.

9. Mitwirkungspflicht

Das Mentoring erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. HR Consulting Wehrli GmbH möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Mentoring ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können.

HR Consulting Wehrli GmbH steht dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit und der Erfolg wird vom Klient geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und ihrer Situation auseinanderzusetzen.

10. Abgrenzung zur Psychotherapie

Mentoring ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Mentoring basiert auf einer Mentor-Klient-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Mentors klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.

Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Mentoring ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Mentoring dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.

Das Ergebnis eines Mentorings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

11. Sektenerklärung

Hiermit erklärt sich HR Consulting Wehrli GmbH, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeitet oder gearbeitet hat, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurden und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuchten oder besucht haben, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Mentorings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehnt HR Consulting Wehrli GmbH sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.

12.Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort der Mentorings (telefonisch oder Videochat) ist der Standort des jeweiligen Mentors sowie Standort des Klienten.

Gerichtstand ist das zuständige Bezirksgericht in Brugg AG, Schweiz. Es gilt das schweizerische Recht.

 

 

Brugg AG in der Schweiz, 1. April 2019.

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